Jahrelang wurde das Verbraucherrecht kaum angefasst. Seit Anfang 2022 gilt nun jedoch das neue Gewährleistungsrecht, das wichtige Änderungen für Verbraucher*innen und Unternehmen mit sich bringt. Damit wurde die Warenkaufrichtlinie der EU umgesetzt – mit dem Ziel, den Verbraucherschutz weiter zu stärken…
Gewährleistungsrecht 2022: Was ist neu?
- Verlängerung der Gewährleistungsfrist: Bisher galt eine Frist von zwei Jahren, in denen du Gewährleistungsansprüche geltend machen konntest, falls eines deiner Produkte fehlerhaft ist oder einen Mangel aufweist. Mit dem neuen Gewährleistungsrecht hast du nun länger Zeit, nämlich drei Jahre.
- Beweislastumkehr: Bisher waren Verbraucher*innen in der Pflicht zu beweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe des Produkts vorlag. Nun ist die Beweislast umgekehrt: Das Unternehmens muss beweisen, dass der Mangel erst nach Übergabe des Produkts aufgetreten ist.
- Mängelbeseitigung: Verbraucher*innen müssen Unternehmen eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einräumen. Sollte der Mangel nicht behoben werden können, so haben sie das Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Haftung für Schäden, die durch das Produkt verursacht werden: Nach dem neuen Gewährleistungsrecht haften Unternehmen für Schäden an anderen Dingen, die durch ihr Produkt verursacht werden, sofern diese Schäden vorhersehbar waren.
Diese Regelungen gelten für alle Kaufverträge, die nach dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden.
Gewährleistungsrecht 2022: Gewährleistung auch bei digitalen Produkten
Es gibt noch eine weitere Änderung im Verbraucherrecht, zwei komplex benamte Gesetze für digitale Inhalte: (1) “Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags” und (2) “Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen”. Diese garantieren Verbraucher*innen auch bei digitalen Produkten eine Gewährleistung und den Anspruch auf Beseitigung von Mängeln. Laut Verbraucherzentrale zählen dazu unter anderem folgende Produkte:
- Datenbanken, Cloud-Services, Plattformangebote, Social Media
- Webanwendungen
- Mediendownloads (z. B. E-Books)
- Digitale Fernsehdienste
- nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste (z. B. E-Mail- oder Messenger-Dienste)
- Körperliche Datenträger, die ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dienen (DVDs, CDs, USB-Sticks, Speicherkarten)
Zudem sind die Hersteller dazu verpflichtet, für bestimmte Produkte (Sicherheits-)Updates zur Verfügung zu stellen. Das ist insbesondere bei Elektronikprodukten wie Smartphones oder Tablets relevant, da diese nur einwandfrei und sicher funktionieren, wenn auch die Software auf dem aktuellen Stand ist.
Ein Fazit
Das neue Gewährleistungsrecht 2022 bringt wichtige Verbesserungen für dich als Verbraucher*in mit sich, indem es dir mehr Rechte und eine längere Gewährleistungsfrist einräumt. Unternehmen müssen sich hingegen auf eine veränderte Beweislast und erweiterte Haftungsregelungen einstellen.
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