Egal, ob du Gelegenheits- oder Power-Shopper bist: Sicherlich hast du schon mal den Begriff „Gewährleistung“ gehört. In diesem Artikel erklären wir dir eines deiner mächtigsten Verbraucherrechte und verraten dir, worauf du achten solltest. Denn Fakt ist: Händler versuchen häufig, bei Beschwerden oder Reklamationen Zeit zu schinden. Sie schieben die Schuld auf ihre Kunden bzw. Hersteller und nutzen deren Unwissenheit aus. Lass dich nicht über den Tisch ziehen, informiere dich über deine Rechte!
Was bedeutet Gewährleistung?
Als Käufer hast du das Recht auf einwandfreie Ware. Der Verkäufer bzw. Händler ist verpflichtet, dir die Ware wie vereinbart zu übergeben, sie muss also frei von Mängeln sein. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt, er wird als gesetzliche Gewährleistung oder als Mängelhaftung bezeichnet. Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen.
Die Gewährleistung deckt, wie es im BGB beschrieben ist, Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Ist der Verkäufer der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das in den ersten zwölf Monaten beweisen. Nach dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um: Dann musst du als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. In der Praxis gar nicht so einfach – daher bist du häufig auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Treten Mängel an deinem Produkt auf, so kannst du zunächst nur eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur verlangen. Das bezeichnet man als „Nacherfüllung“. Interessant zu wissen: Du als Kunde entscheidest, ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll. Dabei bist du nicht an deine Entscheidung gebunden. Du kannst also zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer hat allerdings das Recht, deine gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, zum Beispiel, wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. In beiden Fällen muss der Verkäufer für sämtliche Kosten (z. B. Transport, Arbeitsleistung und Materialien) aufkommen.
Wenn du Hilfe bei einer Nacherfüllung benötigst, kannst du dich jederzeit gern an GarantieHeld wenden. Die Online-Plattform ist dein starker Partner für Verbraucherrechte und nimmt dich an die Hand, wenn du ein Produkt reklamieren möchtest oder Ärger mit einem Verkäufer hast.
Gewährleistung: Fristsetzung bei Nacherfüllung
Bei Waren, die du nach dem 1. Januar 2022 gekauft hast, musst du – anders als früher – keine konkrete Frist für die Nacherfüllung setzen, sondern lediglich den Mangel anzeigen und die Nacherfüllung verlangen. Unser GarantieHeld Tipp: Aus Beweisgründen empfehlen wir dir, dem Verkäufer auch weiterhin eine angemessene Frist setzen.
Hält er diese Frist nicht ein oder kann bzw. will der Verkäufer der Nacherfüllung nicht gerecht werden, so kannst du laut BGB eine Minderung des Kaufpreises verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Diese Rechte verjähren in der Regel nach zwei Jahren.
Ein Rücktritt vom Kauf ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen möglich, wenn
- eine angemessene Frist verstrichen ist, nachdem du dem Verkäufer den Mangel mitgeteilt hast
- wenn sich trotz der versuchten Nacherfüllung auch weiterhin ein Mangel zeigt
- wenn der Mangel schwerwiegend ist oder
- wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder es offensichtlich ist, dass er dieser nicht nachkommen wird.
Solltest du dich entscheiden, vom Kauf zurückzutreten, so hat der Verkäufer die Kosten und das Risiko für die Rücksendung zu tragen.
Unser GarantieHeld Tipp: Bewahre den Nachweis über die Rücksendung gut auf!
Wie lange gelten Gewährleistungsrechte?
Gewährleistungsrechte stehen dir laut BGB innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe oder Erhalt des Produkts zu. Es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel nachweisbar arglistig verschwiegen, dann hast du drei Jahre ab dieser Kenntnis einen Anspruch. Bei gebrauchten Waren kann der Verkäufer diesen Zeitraum auf ein Jahr begrenzen, beispielsweise durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder individuelle Absprachen bei Vertragsschluss. Wichtig ist: Als Käufer musst du Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend machen. Zeigt sich ein Mangel erst kurz vor Ablauf der Frist, ist es wichtig zu verhindern, dass die Verjährung eintritt.
Was ist, wenn am letzten Tag der Gewährleistungsfrist ein Defekt auftritt?
Stell dir folgenden Fall vor: Dein Staubsauger gibt seinen Geist auf – und beim Blick auf den Kaufbeleg stellst du fest: Na klar, ausgerechnet am letzten Tag, wo das gute Stück noch Gewährleistung hat.
Grundsätzlich hast du auf jedes Produkt eine Gewährleistung von zwei Jahren. Mit dem neuen Gewährleistungsrecht sind allerdings auch neue, sog. „Hemmungstatbestände“ zugunsten von Verbrauchern eingeführt worden, falls sich ein Mangel erst gegen Ende der Gewährleistungsfrist zeigt. Offiziell heißt es: „Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.“ (Quelle: BGB § 475e Abs. 3)
Für dich bedeutet das: Du bist nicht mehr an die zweijährige Frist gebunden, sondern: Sollte dein Produkt am letzten Tag der Gewährleistung kaputtgehen, hast du noch vier Monate lang Zeit, den Mangel zu reklamieren.
Wie reklamiere ich richtig?
Wenn du einen Mangel an deinem Produkt festgestellt hast, solltest du diesen umgehend bei deinem Verkäufer reklamieren, idealerweise schriftlich per E-Mail oder Brief. Beschreibe den aufgetretenen Mangel möglichst genau. Wichtig ist, dass du den defekten Artikel nicht weiter verwendest, da dies möglicherweise deinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder einen Ersatz beeinträchtigen kann.
Eine gratis Vorlage für einen Reklamation Musterbrief findest du in unserem GarantieHeld Blog.
Wenn du es einfach, sicher und bequem haben möchtest: Bei GarantieHeld kannst du dein Reklamationsschreiben in wenigen Minuten automatisiert erstellen lassen. Die Plattform hilft dir dabei, alle notwendigen Informationen in das Schreiben zu integrieren. In 90 Prozent aller Fälle gelingt so eine schnelle Einigung.
Probiere es aus!
Was bedeutet Garantie – und wie unterscheidet sie sich von der Gewährleistung?
Nachfolgend fassen wir dir kurz und knapp einige Fakten zum Thema Garantie zusammen:
- Eine Garantie ist immer eine freiwillige Zusage eines Anbieters von Waren oder Dienstleistungen bzw. ein Versprechen, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen Mindeststandard nicht erfüllt, ohne dass du dafür bezahlen musst.
- Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Während der Umfang der Gewährleistungsrechte gesetzlich vorgeschrieben ist, können Händler oder Hersteller die Garantie-Bedingungen selbst bestimmen.
- Die Garantie ersetzt nicht die Gewährleistung. Als Käufer hast du immer das Recht auf Gewährleistung, unabhängig davon, ob eine Garantie vorhanden ist oder nicht.
- Garantien können schriftlich oder mündlich gegeben werden, während Gewährleistungen immer auf Papier festgehalten (und unterschrieben) werden müssen.
- Die Garantie gilt auch für gebrauchte Artikel, die bei einem Wiederverkäufer gekauft wurden.
Garantie-Erklärungen müssen folgende Informationen beinhalten:
- Anschrift des Garantiegebers (Hersteller oder Verkäufer)
- Konkrete Bezeichnung der Produkte, auf die sich die Garantie bezieht
- Hinweise, was du als Käufer tun musst, um die Garantie geltend zu machen
Wusstest du, dass es auch kostenpflichtige Garantien gibt?
Gerade bei teuren Elektrogeräten, z. B. Laptops, Smartphones oder Waschmaschinen, schließen viele Käufer eine zusätzliche, kostenpflichtige Garantie ab, die sie im Schadensfall absichern soll. Unser GarantieHeld Tipp: Lies dir das Garantieversprechen gut durch, bevor du den Vertrag abschließt. Schau dir konkret an, welchen Zusatznutzen die kostenpflichtige Garantie gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung hat und prüfe, ob sich diese für dich lohnt.
GarantieHeld hilft dir – sowohl bei Garantie- als auch bei Gewährleistungsfällen
Wenn du deine Ansprüche im Rahmen von Gewährleistung und Garantie geltend machen möchtest, steht dir GarantieHeld gern zur Seite. Wir unterstützen dich von der Erstellung eines professionellen Beschwerdeschreibens bis hin zur Durchsetzung deiner Ansprüche. Mit uns hast du die Gewissheit, dass dein Anliegen professionell bearbeitet wird und du zu deinem Recht kommst.
GarantieHeld ist dein starker Partner für deine Verbraucherrechte!
Du hast ein Produkt erhalten, das nach kürzester Zeit defekt ist? Deine Bestellung wurde gar nicht oder nur unvollständig geliefert, obwohl du bereits alles bezahlt hast? Dein Händler oder Verkäufer weigert sich, dir dein Geld zu erstatten? Im Alltag gibt es viele solcher Fälle.
Wenn du nicht weißt, an wen du dich wenden sollst oder keine Zeit bzw. keine Lust hast, dich darum zu kümmern – wir nehmen dich an die Hand. Wir erklären dir, welche Rechte du hast und helfen dir, diese mit Nachdruck durchzusetzen.
GarantieHeld hilft dir im Kaufrecht – einfach, sicher und schnell.