Gewährleistung - deine Rechte als Verbraucher verständlich erklärt

Gewährleistung - deine Rechte als Verbraucher verständlich erklärt

Am 18. Juli 2023 15:45 | 7 min Lesezeit

Egal, ob du Gelegenheits- oder Power-Shopper bist: Sicherlich hast du schon mal den Begriff „Gewährleistung“ gehört. Die Gewährleistung ist ein zentraler Aspekt des deutschen Rechts, der deine Rechte als Verbraucher schützt und dir Sicherheit beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bietet. Händler versuchen häufig, bei Beschwerden oder Reklamationen Zeit zu schinden. Sie schieben die Schuld auf ihre Kunden bzw. Hersteller und nutzen deren Unwissenheit aus. Lass dich nicht über den Tisch ziehen, informiere dich über deine Rechte!

In diesem Artikel werden wir dir alles Wissenswerte über die Gewährleistung erklären – angefangen von den Grundlagen bis hin zu praktischen Beispielen, damit du deine Rechte effektiv nutzen kannst.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Gewährleistung schützt dich als Verbraucher bei mangelhaften Waren oder Dienstleistungen.
  • Die Dauer der Gewährleistung beträgt in der Regel zwei Jahre bei Neuwaren. Bei Gebrauchtwaren sind es zwölf Monate.
  • Bei einem Mangel stehen dir verschiedene Rechte wie Nachbesserung, Austausch oder Minderung des Kaufpreises zu.
  • Im Falle eines Mangels hast du das Recht, auf einen neuen Artikel oder auf eine Reparatur.
  • Die Beweislast liegt innerhalb der ersten zwölf Monate beim Verkäufer.

Was genau ist die Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, den du als Verbraucher hast, wenn ein gekauftes Produkt oder eine Dienstleistung mangelhaft ist. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hast du das Recht auf eine einwandfreie Ware oder Leistung. Der Verkäufer bzw. Händler ist also verpflichtet, dir die Ware wie vereinbart zu übergeben, sie ei muss frei von Mängeln sein. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt und wird als gesetzliche Gewährleistung oder als Mängelhaftung bezeichnet.

Im Falle von Mängeln kannst du verschiedene Ansprüche geltend machen. Die relevanten Fakten möchten wir dir anhand einiger Beispiele verdeutlichen:

  • Du kaufst ein neues Smartphone, aber der Akku entlädt sich ungewöhnlich schnell.
  • Du lässt dein Auto in einer Werkstatt reparieren, aber das Problem besteht weiterhin.
  • Du bestellst online Kleidung, aber die gelieferte Größe entspricht nicht deiner Bestellung.

All diese Beispiele zeigen Situationen, in denen die Gewährleistung greift. Die Gewährleistung gilt grundsätzlich für alle Verbrauchsgüter, sowohl für neue als auch gebrauchte Produkte. Allerdings können die gesetzlichen Fristen und Regelungen je nach Art des Produkts variieren.

Du hast Ärger mit einem Verkäufer?

Wir von GarantieHeld helfen dir, deine Ansprüche gegenüber dem Händler bzw. Verkäufer einzufordern – einfach, schnell, online.

Was sind meine Rechte bei einem Mangel innerhalb der Gewährleistung?

Bei einem Mangel kannst du als Verbraucher verschiedene Rechte geltend machen:

– Austausch (Ersatzlieferung)
– Nachbesserung (Reparatur)
– Minderung des Kaufpreises oder
– Rücktritt vom Vertrag

Treten Mängel an deinem Produkt auf, so kannst du zunächst nur eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur verlangen. Das bezeichnet man als „Nacherfüllung“. Du als Kunde entscheidest, ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll. Dabei bist du nicht an deine Entscheidung gebunden. Du kannst also zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer hat allerdings das Recht, deine gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, zum Beispiel, wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. In beiden Fällen muss der Verkäufer für sämtliche Kosten (z. B. Transport, Arbeitsleistung und Materialien) aufkommen.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Die Dauer der Gewährleistung kann je nach Produkt unterschiedlich sein. In der Regel hast du auf Neuwaren zwei Jahre Gewährleistung, bei gebrauchten Waren sind es zwölf Monate (dies muss dir der Verkäufer aber aktiv mitteilen).

Wer trägt die Beweislast in einem Gewährleistungsfall?

Innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Produkts vorhanden war. Die Beweislast liegt also beim Verkäufer. Nach dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um: Dann musst du als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.

Muss ich den Verkäufer über den Mangel informieren?

Ja, du solltest den Verkäufer unverzüglich über den aufgetretenen Mangel informieren. Das kannst du sowohl mündlich als auch schriftlich machen.

Unsere GarantieHeld Empfehlung: Verfasse deine Mängelanzeige in jedem Fall schriftlich! So sicherst du dir deinen Gewährleistungsanspruch und hast im Falle von Unstimmigkeiten im Gewährleistungsfall einen Nachweis.

Wie reklamiere ich richtig?

Wenn du einen Mangel an deinem Produkt festgestellt hast, solltest du diesen umgehend bei deinem Verkäufer reklamieren, idealerweise schriftlich per E-Mail oder Brief. Formuliere deine Mängelanzeige so detailliert und präzise wie möglich: Beschreibe den Mangel, gib an, wann oder in welcher Situation du ihn entdeckt hast, und füge, sofern möglich, Beweise bei. Als Beweis gelten Fotos, Videos, Belege usw. So erhält der Verkäufer eine klare Vorstellung, welche Art von Mangel vorliegt, und kann entscheiden, was er dir anbietet.

Wichtig ist, dass du den defekten Artikel nicht weiter verwendest, da dies möglicherweise deinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder einen Ersatz beeinträchtigen kann.

Eine gratis Vorlage für einen Reklamation Musterbrief findest du in unserem GarantieHeld Blog.

Wenn du es einfach, sicher und bequem haben möchtest: Bei GarantieHeld kannst du dein Reklamationsschreiben in wenigen Minuten automatisiert erstellen lassen. Die Plattform hilft dir dabei, alle notwendigen Informationen in das Schreiben zu integrieren. In 90 Prozent aller Fälle gelingt so eine schnelle Einigung.

Was bedeutet „Fristsetzung bei Nacherfüllung“ bei einer Gewährleistung?

Bei Waren, die du nach dem 1. Januar 2022 gekauft hast, musst du – anders als früher – keine konkrete Frist für die Nacherfüllung setzen, sondern lediglich den Mangel anzeigen und die Nacherfüllung verlangen. Unser GarantieHeld Tipp: Aus Beweisgründen empfehlen wir dir, dem Verkäufer auch weiterhin eine angemessene Frist setzen.

Hält er diese Frist nicht ein oder kann bzw. will der Verkäufer der Nacherfüllung nicht gerecht werden, so kannst du laut BGB eine Minderung des Kaufpreises verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Diese Rechte verjähren in der Regel nach zwei Jahren.

Ein Rücktritt vom Kauf ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen möglich, wenn
• eine angemessene Frist verstrichen ist, nachdem du dem Verkäufer den Mangel mitgeteilt hast
• wenn sich trotz der versuchten Nacherfüllung auch weiterhin ein Mangel zeigt
• wenn der Mangel schwerwiegend ist oder
• wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder es offensichtlich ist, dass er dieser nicht nachkommen wird.

Solltest du dich entscheiden, vom Kauf zurückzutreten, so hat der Verkäufer die Kosten und das Risiko für die Rücksendung zu tragen.

Unser GarantieHeld Tipp: Bewahre den Nachweis über die Rücksendung gut auf!

Kann ich mein Geld zurückverlangen?

Bei einem erheblichen Mangel, der nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden kann (Recht auf Nacherfüllung), hast du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und dir den Kaufpreis erstatten zu lassen.

Muss ich das mangelhafte Produkt zurückschicken?

In der Regel bist du als Verbraucher nicht verpflichtet, ein mangelhaftes Produkt auf eigene Kosten zurückzuschicken, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich darauf bestanden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es primär die Verantwortung des Verkäufers, das mangelhafte Produkt zurückzunehmen.

Wenn du also einen Mangel an einem Produkt feststellst und deine Gewährleistungsrechte geltend machen möchtest, solltest du den Verkäufer schnellstmöglich darüber informieren. In den meisten Fällen wird der Verkäufer das mangelhafte Produkt abholen oder einen Rückversand arrangieren.

Bei geringwertigen Artikeln oder kleineren Mängeln kann es allerdings sein, dass der Verkäufer dich auffordert, das Produkt auf eigene Kosten zurückzuschicken.

Unser Tipp: Wenn du ein mangelhaftes Produkt zurücksendest, sorge dafür, dass du einen Nachweis dafür hast. Das kann der Versandbeleg oder eine Sendungsverfolgungsnummer sein. Damit kannst du jederzeit belegen, dass du das Produkt zurückgeschickt hast, falls es später zu Streitigkeiten kommen sollte.

Gilt die Gewährleistung auch bei privaten Verkäufen?

Die Gewährleistung gilt im Allgemeinen nicht bei privaten Verkäufen, es sei denn, der Verkäufer handelt gewerblich oder arglistig. Das bedeutet: Wenn du als Privatperson eine gebrauchte Ware von einer anderen Privatperson kaufst, bestehen normalerweise keine Gewährleistungsansprüche.

Die Gewährleistung greift hauptsächlich bei Geschäften zwischen Verbrauchern und gewerblichen Verkäufern. Gewerbliche Verkäufer sind Personen oder Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit anbieten. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gewährleistung für ihre Produkte zu gewähren.

Wenn ein privater Verkäufer hingegen arglistig handelt, also bewusst einen Mangel verschweigt oder falsche Informationen über das Produkt gibt, kannst du als Käufer möglicherweise Gewährleistungsansprüche geltend machen. In solchen Fällen ist es jedoch ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Kann die Gewährleistung ausgeschlossen oder eingeschränkt werden?

Stell dir folgenden Fall vor: Dein Staubsauger gibt seinen Geist auf – und beim Blick auf den Kaufbeleg stellst du fest: Na klar, ausgerechnet am letzten Tag, wo das gute Stück noch Gewährleistung hat.

Grundsätzlich hast du auf jedes Produkt eine Gewährleistung von zwei Jahren. Mit dem neuen Gewährleistungsrecht sind allerdings auch neue, sog. „Hemmungstatbestände“ zugunsten von Verbrauchern eingeführt worden, falls sich ein Mangel erst gegen Ende der Gewährleistungsfrist zeigt. Offiziell heißt es: „Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.“ (Quelle: BGB § 475e Abs. 3)

Für dich bedeutet das: Du bist nicht mehr an die zweijährige Frist gebunden, sondern: Sollte dein Produkt am letzten Tag der Gewährleistung kaputtgehen, hast du noch vier Monate lang Zeit, den Mangel zu reklamieren.

Was kann ich tun, wenn der Verkäufer meine Gewährleistungsansprüche ablehnt?

Falls der Verkäufer deine Ansprüche unbegründet ablehnt, steht dir GarantieHeld gern zur Seite. Wir unterstützen dich von der Erstellung eines professionellen Beschwerdeschreibens bis hin zur Durchsetzung deiner Ansprüche. Mit uns hast du die Gewissheit, dass dein Anliegen professionell bearbeitet wird und du zu deinem Recht kommst.

Was bedeutet Garantie – und wie unterscheidet sie sich von der Gewährleistung?

Nachfolgend fassen wir dir kurz und knapp einige Fakten zum Thema Garantie zusammen:

  • Eine Garantie ist immer eine freiwillige Zusage eines Anbieters von Waren oder Dienstleistungen bzw. ein Versprechen, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen Mindeststandard nicht erfüllt, ohne dass du dafür bezahlen musst.
  • Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Während der Umfang der Gewährleistungsrechte gesetzlich vorgeschrieben ist, können Händler oder Hersteller die Garantie-Bedingungen selbst bestimmen.
  • Die Garantie ersetzt nicht die Gewährleistung. Als Käufer hast du immer das Recht auf Gewährleistung, unabhängig davon, ob eine Garantie vorhanden ist oder nicht.
  • Garantien können schriftlich oder mündlich gegeben werden, während Gewährleistungen immer auf Papier festgehalten (und unterschrieben) werden müssen.
  • Die Garantie gilt auch für gebrauchte Artikel, die bei einem Wiederverkäufer gekauft wurden.

Garantie-Erklärungen müssen folgende Informationen beinhalten:

  • Anschrift des Garantiegebers (Hersteller oder Verkäufer)
  • Konkrete Bezeichnung der Produkte, auf die sich die Garantie bezieht
  • Hinweise, was du als Käufer tun musst, um die Garantie geltend zu machen

Wusstest du, dass es auch kostenpflichtige Garantien gibt?

Gerade bei teuren Elektrogeräten, z. B. Laptops, Smartphones oder Waschmaschinen, schließen viele Käufer eine zusätzliche, kostenpflichtige Garantie ab, die sie im Schadensfall absichern soll. Unser GarantieHeld Tipp: Lies dir das Garantieversprechen gut durch, bevor du den Vertrag abschließt. Schau dir konkret an, welchen Zusatznutzen die kostenpflichtige Garantie gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung hat und prüfe, ob sich diese für dich lohnt.

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