• Gewährleistung Garantie - Wie sich diese Begriffe unterscheiden?

    Peter Niedermeier | 2023-02-27 08:56:56 | Lesezeit ca. 6 Minuten

Inhalt der Gewährleistung

Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu – Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.

Achtung, will der Händler nur „aus Kulanz“ reparieren, erkennt er den Mangel nicht als Gewährleistungsfall an. Beim nächsten Defekt oder einer ungenügenden Reparatur wird es dann schwierig, weitere Ansprüche durchzusetzen. Tipp: Daher sollten Sie auf Ihr Gewährleistungsrecht bestehen und eine „Kulanzlösung“ nicht akzeptieren.

Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht es das Gesetz Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Das neue Gewährleistungsrecht 2022 stärkt den Verbraucherschutz durch die sog. Beweislastumkehr: Bis Ende 2021 waren Verbraucherinnen und Verbraucher in der Pflicht zu beweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe ihres Produkts vorlag. Nun gilt die umgekehrte Beweislast, und das Unternehmen muss beweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe des Produkts aufgetreten ist.

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Inhalt einer Garantie

Ob gratis oder kostenpflichtig: Der genaue Inhalt einer Garantie richtet sich nach den Garantie-Bestimmungen. Diese legt allein der Garantiegeber fest. Zum Teil knüpft er seine Leistungen an bestimmte Vorgaben oder schließt einzelne Bauteile aus. So dürfen Sie etwa die Couchgarnitur nur mit einem bestimmten Pflegemittel behandeln, Verschleißteile sind gänzlich ausgenommen. Lesen Sie sich die Bedingungen daher immer genau durch.

Garantie oder Gewährleistung – eine Frage der Abwägung

Sie als Verbraucherin oder Verbraucher entscheiden, ob Sie Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen. Wählen Sie die Gewährleistung, lassen Sie sich nicht vom Verkäufer abwimmeln. Er ist als Ihr Vertragspartner bei Mängeln in der Handlungspflicht.

Gewährleistung und Garantie zusammengefasst

Gewährleistung und Garantie unterscheiden sich voneinander. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Hierfür gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben, das heißt, eine Garantie richtet sich immer nach den Bedingungen des Herstellers. Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bestehen hingegen aufgrund gesetzlicher Vorschriften.

Bei mangelhaften Produkten stehen jedem Kunden aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren können gewerbliche Anbieter den zweijährigen Geltungszeitraum auf ein Jahr verkürzen. Darauf müssen sie ihre Kunden allerdings gesondert hinweisen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über einen beiläufigen Hinweis auf der Website hierüber zu informieren, reicht nicht aus.

Erhalte Hilfe von GarantieHeld, wenn du Fragen zu Gewährleistung oder Garantie hast

Das Verbraucherrecht ändert sich ständig. GarantieHeld kennt die Rechtslage und ist immer auf dem aktuellen Stand, um dir den bestmöglichen Service zu bieten. Mit GarantieHeld sind die Kündigung oder die Aufforderung zur Nacherfüllung eines Kaufvertrags einfach, sicher und schnell möglich – egal, ob die Produkte online, telefonisch oder in einem Geschäft gekauft wurden. Wichtig ist nur, dass noch eine Rechnung oder ein Kauf- bzw. Transaktionsbeleg vorhanden ist.

GarantieHeld ist als Innovationsprojekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert

 

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Du hast ein Produkt erhalten, das nach kürzester Zeit defekt ist? Deine Bestellung wurde gar nicht oder nur unvollständig geliefert, obwohl du bereits alles bezahlt hast? Dein Händler oder Verkäufer weigert sich, dir dein Geld zu erstatten? Im Alltag gibt es viele solcher Fälle.

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